Arbeitsrecht für Non-Profit-Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern
Spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung für Vereine, Verbände, gGmbHs und die Sozialwirtschaft
Arbeitsrecht in gemeinnützigen Organisationen stellt besondere Anforderungen. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen häufig auch gemeinnützigkeitsrechtliche, vereinsrechtliche und verbandsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.
Hinzu kommen ehrenamtliche Vorstände, hauptamtliche Geschäftsführungen, tarifliche Besonderheiten, Fördermittel sowie die besonderen Organisationsstrukturen der Sozialwirtschaft.
Seit 1999 berate ich Vereine, Verbände, Wohlfahrtsverbände, gGmbHs und weitere gemeinnützige Organisationen im Arbeitsrecht.
Die Beratung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern sowie bundesweit überwiegend digital.
Arbeitsrecht in der Sozialwirtschaft ist anders
Arbeitsrechtliche Entscheidungen in gemeinnützigen Organisationen betreffen häufig weit mehr als das einzelne Arbeitsverhältnis.
Personalentscheidungen wirken sich oftmals auf Fördermittel, Gemeinnützigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt sowie auf die gesamte Organisationsstruktur aus.
Deshalb berücksichtige ich bei meiner Beratung stets die besonderen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen.
Meine Beratungsschwerpunkte
Ich unterstütze Arbeitgeber der Sozialwirtschaft insbesondere bei
✔ Gestaltung von Arbeitsverträgen
✔ Geschäftsführerdienstverträgen
✔ Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
✔ Abmahnungen
✔ Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
✔ Befristungen
✔ Arbeitszeitrecht
✔ Compliance
✔ Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
✔ Umstrukturierungen
✔ Personalabbau
✔ Einführung neuer Organisationsstrukturen
Besondere Schwerpunkte für Non-Profit-Organisationen
Durch meine langjährige Tätigkeit in der Sozialwirtschaft begleite ich regelmäßig Fragestellungen wie
✔ Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Geschäftsführung
✔ arbeitsrechtliche Umsetzung von Satzungsänderungen
✔ Einführung hauptamtlicher Leitungsstrukturen
✔ Bestellung besonderer Vertreter (§ 30 BGB)
✔ Vergütung von Geschäftsführungen
✔ Umstrukturierung von Vereinen und gGmbHs
✔ Ausgliederung von Zweckbetrieben
✔ Personalfragen bei Fusionen und Kooperationen
✔ Arbeitsrechtliche Begleitung von Organisationsentwicklungen
Arbeitsrecht für Non-Profit-Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern
Ich berate Vereine, Verbände, Wohlfahrtsverbände, soziale Träger und gemeinnützige Gesellschaften unter anderem in
- Rostock
- Schwerin
- Greifswald
- Stralsund
- Wismar
- Neubrandenburg
- Güstrow
- Waren (Müritz)
- der Region Fischland-Darß-Zingst
sowie bundesweit digital.
Persönliche Termine vereinbare ich selbstverständlich bei umfangreichen Personalprojekten, Vorstandsklausuren oder Organisationsentwicklungen.
Warum meine Beratung?
Arbeitsrecht in gemeinnützigen Organisationen erfordert mehr als die Kenntnis arbeitsrechtlicher Vorschriften.
Es setzt Verständnis für die Besonderheiten von Vereinen, Verbänden, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Trägern voraus.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Justiziar eines Paritätischen Landesverbandes sowie meine eigene Verantwortung als Führungskraft, Aufsichtsrat und Vorstand verbinde ich juristische Spezialisierung mit praktischer Erfahrung in der Sozialwirtschaft.
Dadurch entstehen Lösungen, die rechtlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und in der Praxis umsetzbar sind.
Gemeinsam rechtssichere Lösungen entwickeln
Ob Arbeitsvertrag, Kündigung, Umstrukturierung oder strategische Personalentscheidung – ich begleite Ihre Organisation mit einer auf die Besonderheiten der Sozialwirtschaft abgestimmten arbeitsrechtlichen Beratung.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
