FAQ – Vereinsrecht, Arbeitsrecht, NPO-Beratung - Mecklenburg-Vorpommern & bundesweit digital

Hier beantworte ich häufige Fragen zur Vorstandsberatung im Vereinsrecht – insbesondere für Vereine und
Vorstände in den großen Ostsee-Städten wie Kiel, Lübeck, Rostock, Flensburg, Stralsund, Warnemünde, Wismar, Binz-Rügen und Schwerin sowie im gesamten Ostsee-Raum.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verein und einem Verband?

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Ein Verband ist meist eine übergeordnete Struktur mit mehreren Mitgliedsvereinen – zur Interessenvertretung. Die vereinsrechtlichen Regelungen des BGB sind dieselben.

Wie gründe ich einen Verein in Mecklenburg-Vorpommern oder bundesweit?

Die Gründung erfordert 7 Mitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und die Anmeldung beim Vereinsregister. Ich begleite alle Schritte inkl. Gemeinnützigkeit und Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Wie gründe ich eine gGmbH an der Ostsee oder bundesweit?

Die gGmbH benötigt einen Gesellschaftsvertrag, i.d.R. 25.000 € Stammkapital, Handelsregistereintrag und die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt. Ich erstelle für Sie gerne den Gesellschaftsvertrag und korrespondiere mit dem Finanzamt zur Gemeinnützigkeit.

Was gehört in eine rechtssichere Vereinssatzung?

Pflicht- und Sollbestandteile gemäß §§ 57, 58 BGB: Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung, Satzungsänderung. Für Gemeinnützigkeit gelten zusätzliche Anforderungen. Über die Pflicht- und Sollbestandteile muß die Satzung auf die individuellen Bedürfnissse des zu gründenden Vereins oder Verbands ausgerichtet werden. Mustersatzungen können diese Anforderungen grds. nicht erfüllen.

Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, keine Gewinne ausschüttet und eine korrekt formulierte Satzung verwendet. Die Abgabenordnung (AO) regelt die Einzelheiten dazu.

Wie beantrage ich Fördermittel für meinen Verein oder Verband?

Benötigt wird eine förderfähige Satzung, ein konkretes Projekt und ein professioneller Antrag. Ich begleite Sie gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente).

Was ist beim Vorstand eines Vereins rechtlich zu beachten?

Der Vorstand haftet unter Umständen bei Pflichtverletzungen, muss satzungsgemäß handeln, Fristen einhalten, Finanzverantwortung tragen und vetritt den Verein (§ 26 BGB). Eine D&O-Versicherung wird empfohlen.

Was ist ein hauptamtlicher Vorstand?

Ein hauptamtlicher Vorstand ist ein Mitglied des Vorstands, das nicht ehrenamtlich, sondern gegen Vergütung tätig ist. Die Vergütung muss in der Satzung zugelassen oder durch Mitgliederbeschluss legitimiert sein – unter Beachtung der Gemeinnützigkeit.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für einen hauptamtlichen Vorstand?

Die Satzung muss entweder explizit eine Vergütung erlauben oder darf sie zumindest nicht ausschließen. Zudem sind sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu prüfen, etwa ob der Vorstand als abhängig beschäftigt gilt.

Was ist ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB?

Der besondere Vertreter ist eine zusätzliche Führungsperson außerhalb des Vorstands, die bestimmte Aufgaben oder Geschäftsbereiche eigenverantwortlich übernimmt. Er wird durch Satzung oder Beschluss eingesetzt und haftet wie ein gesetzlicher Vertreter – allerdings nur im definierten Aufgabenbereich.

Wofür wird ein besonderer Vertreter typischerweise eingesetzt?

Typische Einsatzbereiche sind: Geschäftsführung, Projektleitung, Personalverantwortung oder Mittelbewirtschaftung. Besonders sinnvoll ist der besondere Vertreter bei großen Vereinen oder solchen mit hauptamtlichen Strukturen.

Was muss in der Satzung zum besonderen Vertreter stehen?

Die Satzung muss die Möglichkeit zur Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB enthalten und den Umfang seiner Vertretungsmacht klar umreißen (z. B. Personal, Finanzen, Projektverträge). Alternativ ist eine Bestellung per Beschluss möglich – idealerweise dokumentiert und mit Aufgabenprofil.

Wie unterscheiden sich hauptamtlicher Vorstand und besonderer Vertreter?

Der Vorstand ist gesetzliches Organ nach § 26 BGB und vertritt den Verein umfassend. Der besondere Vertreter nach § 30 BGB hat eine klar begrenzte Vertretungsmacht, meist für operative oder organisatorische Bereiche.

Welche Risiken bestehen bei unklarer Vertretungsregelung?

Fehlende oder unklare Regelungen können zu Haftungsfragen, Kompetenzkonflikten oder Problemen mit dem Vereinsregister, der Gemeinnützigkeit oder der Sozialversicherung führen. Eine saubere Satzung schafft Rechtssicherheit.

Wie kann ich einen hauptamtlichen Vorstand oder besonderen Vertreter rechtssicher einführen?

Ich unterstütze bei Satzungsformulierung, Gremienbeschlüssen, rechtlicher Strukturberatung und Kommunikation mit Registergericht und Finanzamt – bundesweit oder direkt vor Ort in Berlin, Potsdam und Brandenburg.

Kann ein Verein wirtschaftlich tätig sein?

Ja – im Rahmen des Satzungszwecks. Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen daher dem Zweck dienen oder ausgelagert werden, z. B. in eine gGmbH.

Warum muss eine Satzung überhaupt aktualisiert werden?

Eine Satzung muss angepasst werden, wenn sie rechtlich nicht mehr aktuell ist, sich die Vereinsstruktur ändert oder Anforderungen an Gemeinnützigkeit und Förderung nicht mehr erfüllt werden.

Wie erkenne ich, ob unsere Satzung veraltet ist?

Typische Anzeichen sind veraltete Gesetzesverweise, unklare Formulierungen, fehlende Regelungen für Online-Sitzungen oder keine Zweckbindung laut § 52 AO. Ich prüfe Ihre Satzung fundiert und praxisnah.

Welche rechtlichen Folgen kann eine veraltete Satzung haben?

Eine veraltete Satzung kann zu Anfechtungen, Rechtsunsicherheit im Vorstand, Ablehnung durch das Finanzamt oder Verlust von Fördermitteln führen. Rechtzeitige Aktualisierung beugt dem vor.

Wie läuft eine Satzungsänderung rechtlich korrekt ab?

Sie erfolgt per Beschluss in der Mitgliederversammlung mit der laut Satzung erforderlichen Mehrheit. Danach muss die Änderung zum Vereinsregister und ggf. ans Finanzamt gemeldet werden.

Welche Formulierungen braucht die Satzung für Gemeinnützigkeit?

Wichtig sind die sogenannten „Mustersätze“: zur Selbstlosigkeit, Zweckbindung, Mittelverwendung und Vermögensbindung (§ 52 ff. AO). Ich übernehme die rechtssichere Formulierung für Sie.

Muss jede Satzungsänderung beim Vereinsregister eingereicht werden?

Ja. Ich unterstütze bei der korrekten Einreichung und Kommunikation mit dem Registergericht.

Können Satzungsänderungen auch online beschlossen werden?

Ja – sofern die Satzung dies erlaubt. Ich passe Ihre Satzung rechtssicher an.

Wie lange dauert eine Satzungsüberarbeitung?

Je nach Umfang ist die Bearbeitungsdauer unterschiedlich. Ich biete Ausarbeitung, Besprechung im Vorstandskreis, Korrespondenz mit dem Finanzamt und Begleitung bis zur Umsetzung.

Was kostet eine Satzungsaktualisierung?

In der Regel vereinbare ich mit meinen Mandat*innen einen Stundensatz. Eine rechtssichere Satzung ist die beste Investition.

Was kostet eine rechtliche Beratung?

Ich biete Pauschalen, Stundenhonorare oder projektbasierte Angebote – fair kalkuliert und passend zur Organisationsgröße. Auf meiner Unterseite „Meine Gebühren“ finden Sie Einzelheiten dazu.

Bieten Sie auch Online-Beratung an?

Ja – per Videoberatung, Telefon oder E-Mail. 

Was qualifiziert mich als Experte im Vereinsrecht?

Ich bin seit über 26 Jahren auf Vereins- und Verbandsrecht spezialisiert. Als erfahrener Jurist berate ich gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland – praxisnah, rechtssicher und immer individuell angepasst.

Ich arbeite regional und bundesweit

Ich arbeite bundesweit – mit Fokus auf die Ostsee, Berlin, Potsdam und Brandenburg. Ich berate vor Ort, telefonisch oder digital – je nach Bedarf. Dank moderner Prozesse können auch komplexe Themen effizient bearbeitet werden.

Was unterscheidet meine Beratung von anderen?

Ich verbinde juristische Tiefe mit strategischer Praxiserfahrung. Besonders wichtig ist mir die Zusammenarbeit auf Augenhöhe, lösungsorientiertes Arbeiten und eine verständliche Sprache – gerade bei komplexen Themen.

Beraten Sie auch zu Fördermitteln?

Ja. Gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente) kombiniere ich rechtliche Beratung mit fundierter Fördermittelstrategie – eine starke Synergie für Vereine, Verbände und gemeinnützige Projekte.

Was versteht man unter NPO-Arbeitsrecht?

Das NPO-Arbeitsrecht umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen als Arbeitgeber betreffen. Es verbindet klassisches Arbeitsrecht mit den Besonderheiten der Gemeinnützigkeit, des Ehrenamts und der Haftung von Vorständen.

Gelten für gemeinnützige Organisationen besondere arbeitsrechtliche Regeln?

Grundsätzlich gilt auch für Non-Profit-Organisationen das allgemeine Arbeitsrecht. Allerdings bestehen Besonderheiten, etwa bei:

  • Vergütungsstrukturen

  • Zweckbindung der Mittel

  • Gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben

  • Einsatz von Ehrenamtlichen und Honorarkräften

Fehler können nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch steuer- und haftungsrechtliche Folgen haben.

Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor und wann ein Ehrenamt?

Ein Ehrenamt liegt vor, wenn die Tätigkeit unentgeltlich oder nur gering vergütet, freiwillig und nicht weisungsgebunden ausgeübt wird.
Sobald jedoch:

  • regelmäßige Vergütung gezahlt wird,

  • feste Arbeitszeiten bestehen oder

  • eine klare Weisungsabhängigkeit vorliegt,

kann rechtlich ein Arbeitsverhältnis entstehen – mit allen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Können Ehrenamtliche eine Vergütung erhalten?

Ja. Ehrenamtliche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung oder eine Vergütung im Rahmen der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale erhalten.
Wichtig ist, dass:

  • die Vergütung angemessen ist,

  • sie satzungsgemäß vorgesehen ist und

  • keine verdeckte Beschäftigung entsteht.

Welche arbeitsrechtliche Verantwortung trägt der Vorstand?

Der Vorstand handelt als gesetzlicher Vertreter des Vereins oder der Organisation und trägt die Arbeitgeberverantwortung.
Das bedeutet insbesondere:

  • Abschluss wirksamer Arbeitsverträge

  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

  • ordnungsgemäße Kündigungen

  • Beachtung von Datenschutz- und Mitbestimmungsrechten

Bei Pflichtverletzungen kann eine persönliche Haftung des Vorstands drohen.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Vereine?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn:

  • der Verein regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitende vollzeit beschäftigt und

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Auch bei kleineren Organisationen müssen Kündigungen formell korrekt erfolgen.

Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Anliegen und prüfen die Ausgangslage und besprechen alle weiteren Schritte und die Anwaltsgebühren. Die Beratung erfolgt persönlich, digital oder telefonisch – transparent, lösungsorientiert und zuverlässig.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ich antworte Ihnen dann.

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