FAQ (alt!)

FAQ – NPO-Beratung & Vereinsrecht Berlin

FAQ – Vereinsrecht, NPO-Beratung & Fördermittel in Berlin, Potsdam & Brandenburg & bundesweit

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Ein Verband ist meist eine übergeordnete Struktur mit mehreren Mitgliedsvereinen – zur Interessenvertretung. Die vereinsrechtlichen Regelungen des BGB sind dieselben.

Die Gründung erfordert 7 Mitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und die Anmeldung beim Vereinsregister. Ich begleite alle Schritte inkl. Gemeinnützigkeit und Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Die gGmbH benötigt einen Gesellschaftsvertrag, i.d.R. 25.000 € Stammkapital, Handelsregistereintrag und die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt. Ich erstelle für Sie gerne den Gesellschaftsvertrag und korrespondiere mit dem Finanzamt zur Gemeinnützigkeit.

Pflicht- und Sollbestandteile gemäß §§ 57, 58 BGB: Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung, Satzungsänderung. Für Gemeinnützigkeit gelten zusätzliche Anforderungen. Über die Pflicht- und Sollbestandteile muß die Satzung auf die individuellen Bedürfnissse des zu gründenden Vereins oder Verbands ausgerichtet werden. Mustersatzungen können diese Anforderungen grds. nicht erfüllen.

Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, keine Gewinne ausschüttet und eine korrekt formulierte Satzung verwendet. Die Abgabenordnung (AO) regelt die Einzelheiten dazu.

Benötigt wird eine förderfähige Satzung, ein konkretes Projekt und ein professioneller Antrag. Ich begleite Sie gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente).

Der Vorstand haftet unter Umständen bei Pflichtverletzungen, muss satzungsgemäß handeln, Fristen einhalten, Finanzverantwortung tragen und vetritt den Verein (§ 26 BGB). Eine D&O-Versicherung wird empfohlen.

Ein hauptamtlicher Vorstand ist ein Mitglied des Vorstands, das nicht ehrenamtlich, sondern gegen Vergütung tätig ist. Die Vergütung muss in der Satzung zugelassen oder durch Mitgliederbeschluss legitimiert sein – unter Beachtung der Gemeinnützigkeit.

Die Satzung muss entweder explizit eine Vergütung erlauben oder darf sie zumindest nicht ausschließen. Zudem sind sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu prüfen, etwa ob der Vorstand als abhängig beschäftigt gilt.

Der besondere Vertreter ist eine zusätzliche Führungsperson außerhalb des Vorstands, die bestimmte Aufgaben oder Geschäftsbereiche eigenverantwortlich übernimmt. Er wird durch Satzung oder Beschluss eingesetzt und haftet wie ein gesetzlicher Vertreter – allerdings nur im definierten Aufgabenbereich.

Typische Einsatzbereiche sind: Geschäftsführung, Projektleitung, Personalverantwortung oder Mittelbewirtschaftung. Besonders sinnvoll ist der besondere Vertreter bei großen Vereinen oder solchen mit hauptamtlichen Strukturen.

Die Satzung muss die Möglichkeit zur Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB enthalten und den Umfang seiner Vertretungsmacht klar umreißen (z. B. Personal, Finanzen, Projektverträge). Alternativ ist eine Bestellung per Beschluss möglich – idealerweise dokumentiert und mit Aufgabenprofil.

Der Vorstand ist gesetzliches Organ nach § 26 BGB und vertritt den Verein umfassend. Der besondere Vertreter nach § 30 BGB hat eine klar begrenzte Vertretungsmacht, meist für operative oder organisatorische Bereiche.

Häufige Fehler: fehlende Satzungsgrundlage für Vergütung, keine klare Aufgabenbeschreibung, keine Abgrenzung zu Ehrenamt, kein Arbeitsvertrag oder kein Beschluss über die Vergütungshöhe. Ich unterstütze bei der rechtssicheren Einführung.

Fehlende oder unklare Regelungen können zu Haftungsfragen, Kompetenzkonflikten oder Problemen mit dem Vereinsregister, der Gemeinnützigkeit oder der Sozialversicherung führen. Eine saubere Satzung schafft Rechtssicherheit.

Ich unterstütze bei Satzungsformulierung, Gremienbeschlüssen, rechtlicher Strukturberatung und Kommunikation mit Registergericht und Finanzamt – bundesweit oder direkt vor Ort in Berlin, Potsdam und Brandenburg.

Ja – im Rahmen des Satzungszwecks. Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen daher dem Zweck dienen oder ausgelagert werden, z. B. in eine gGmbH.

Eine Satzung muss angepasst werden, wenn sie rechtlich nicht mehr aktuell ist, sich die Vereinsstruktur ändert oder Anforderungen an Gemeinnützigkeit und Förderung nicht mehr erfüllt werden.

Typische Anzeichen sind veraltete Gesetzesverweise, unklare Formulierungen, fehlende Regelungen für Online-Sitzungen oder keine Zweckbindung laut § 52 AO. Ich prüfe Ihre Satzung fundiert und praxisnah.

Eine veraltete Satzung kann zu Anfechtungen, Rechtsunsicherheit im Vorstand, Ablehnung durch das Finanzamt oder Verlust von Fördermitteln führen. Rechtzeitige Aktualisierung beugt dem vor.

Sie erfolgt per Beschluss in der Mitgliederversammlung mit der laut Satzung erforderlichen Mehrheit. Danach muss die Änderung zum Vereinsregister und ggf. ans Finanzamt gemeldet werden.

Wichtig sind die sogenannten „Mustersätze“: zur Selbstlosigkeit, Zweckbindung, Mittelverwendung und Vermögensbindung (§ 52 ff. AO). Ich übernehme die rechtssichere Formulierung für Sie.

Ja. Ich unterstütze bei der korrekten Einreichung und Kommunikation mit dem Registergericht.

Ja – sofern die Satzung dies erlaubt. Ich passe Ihre Satzung rechtssicher an.

Je nach Umfang ist die Bearbeitungsdauer unterschiedlich. Ich biete Ausarbeitung, Besprechung im Vorstandskreis, Korrespondenz mit dem Finanzamt und Begleitung bis zur Umsetzung.

In der Regel vereinbare ich mit meinen Mandat*innen einen Stundensatz. Eine rechtssichere Satzung ist die beste Investition.

Ich biete Pauschalen, Stundenhonorare oder projektbasierte Angebote – fair kalkuliert und passend zur Organisationsgröße. Auf meiner Unterseite „Meine Gebühren“ finden Sie Einzelheiten dazu.

Ja – per Videoberatung, Telefon oder E-Mail. Persönlich vor Ort in Berlin, Potsdam & Brandenburg – oder bundesweit digital.

Ich bin seit über 26 Jahren auf Vereins- und Verbandsrecht spezialisiert. Als erfahrener Jurist berate ich gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland – praxisnah, rechtssicher und immer individuell angepasst.

Ich arbeite bundesweit – mit Fokus auf Berlin, Potsdam und Brandenburg. Ich berate vor Ort, telefonisch oder digital – je nach Bedarf. Dank moderner Prozesse können auch komplexe Themen effizient bearbeitet werden.

Ich verbinde juristische Tiefe mit strategischer Praxiserfahrung. Besonders wichtig ist mir die Zusammenarbeit auf Augenhöhe, lösungsorientiertes Arbeiten und eine verständliche Sprache – gerade bei komplexen Themen.

Ja. Gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente) kombiniere ich rechtliche Beratung mit fundierter Fördermittelstrategie – eine starke Synergie für Vereine, Verbände und gemeinnützige Projekte.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Anliegen und prüfen die Ausgangslage und besprechen alle weiteren Schritte und die Anwaltsgebühren. Die Beratung erfolgt persönlich, digital oder telefonisch – transparent, lösungsorientiert und zuverlässig.

Einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ich antworte Ihnen dann.

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