Hauptamt oder Ehrenamt im Verein?

Viele Vereine in Mecklenburg-Vorpommern – ob in Rostock, Schwerin, Wismar, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg oder entlang der Ostseeküste – stehen vor der gleichen Herausforderung:
Ein rein ehrenamtlich arbeitender Vorstand kann die wachsenden organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben kaum noch stemmen.

Gerade bei umsatzstarken oder personell gewachsenen Vereinen zeigt sich, dass die Vereinsstrukturen aus der Gründungszeit nicht mehr zu den heutigen Anforderungen passen.

Die Frage lautet daher:

Bleibt der Vorstand ehrenamtlich – oder ist ein hauptamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer die bessere Lösung?


Satzungsänderung erforderlich?

In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Vereinssatzung notwendig, wenn künftig eine Vergütung gezahlt werden soll. Denn nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 27 BGB) arbeitet der Vorstand grundsätzlich ehrenamtlich. Sollen Vorstandsmitglieder künftig hauptamtlich tätig und bezahlt werden, muss dies ausdrücklich in der Satzung geregelt sein. Das gilt besonders für gemeinnützige Vereine, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

Ich prüfe und gestalte entsprechende Satzungsänderungen so, dass sie:

  • zivilrechtlich korrekt,

  • steuerlich gemeinnützigkeitskonform und

  • im Vereinsregister eintragungsfähig sind.


Hauptamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer?

Ob die Einführung eines hauptamtlichen Vorstands sinnvoll ist oder ob ein Vereinsgeschäftsführer / eine Geschäftsführerin besser passt, hängt von der konkreten Struktur und Größe des Vereins ab.

Ich bespreche mit Ihnen verschiedene Modelle:

  • Hauptamtlicher Vorstand mit eigener Vertretungsmacht

  • Doppelspitze (Ehrenamt + Hauptamt)

  • Geschäftsführer mit Berichtspflicht an den Vorstand

  • Besonderer Vertreter nach § 30 BGB

Gemeinsam entwickeln wir die Lösung, die zu Ihrem Verein und dessen satzungsmäßigem Zweck passt.


Umsetzung: Schritt für Schritt

Die Einführung eines besoldeten Vorstands oder Geschäftsführers erfordert eine sorgfältige rechtliche Umsetzung.

Dazu gehören unter anderem:

Anpassung der Satzung (Formulierung der Vergütungsregelung)

Abstimmung mit dem Finanzamt zur Wahrung der Gemeinnützigkeit

Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung

Eintragung im Vereinsregister

Erstellung von Dienst- oder Geschäftsführerverträgen

Prüfung von Haftungs- und Versicherungsfragen

Ich begleite Vereine in Mecklenburg-Vorpommern – von der Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung.


Beratung mit Weitblick

Gerade in der Sozialwirtschaft, im Sport, in der Kultur oder im ehrenamtlichen Engagement ist die Einführung hauptamtlicher Strukturen ein wichtiger Schritt, um Vereine langfristig zu stabilisieren und Verantwortung zu verteilen.

In einem ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam:

  • die bestehende Satzung,

  • die Aufgabenverteilung im Verein,

  • und den rechtlichen Rahmen für mögliche Änderungen.


Regionaler Bezug

Ich berate Vereine, Verbände und soziale Träger in Rostock, Schwerin, Greifswald, Wismar, Stralsund, Güstrow, Neubrandenburg sowie entlang der Ostseeküste – gerne online.

Egal ob kleiner Verein oder großer Landesverband – die Herausforderungen ähneln sich, und eine professionelle Vorstandsstruktur ist der Schlüssel für nachhaltige Vereinsentwicklung.


Fazit

Ein hauptamtlicher Vereinsvorstand bleibt auch 2026 ein zentrales Thema im Vereinsrecht.

Ob Satzungsänderung, Strukturberatung oder Umsetzung – ich unterstütze Sie dabei, Ihren Verein rechtssicher in die Zukunft zu führen.


Kontakt

Denken auch Sie über einen hauptamtlichen Vorstand oder alternative Modelle nach?
Gern bespreche ich mit Ihnen die passenden Optionen für Ihre Organisation.

 

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